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Rentprime
Ratgeber · 7 min Lesezeit

Heat Network Regulations 2014 — was sich für Vermieter geändert hat.

Die Heat Network Regulations 2014 wurde 2022 grundlegend novelliert. Bis Ende 2026 müssen alle Verbrauchserfassungsgeräte fernablesbar sein — und seit 2022 brauchen Mieter monatliche Verbrauchsinfos. Hier ist alles auf einen Stand.

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Was die Heat Network Regulations 2014 regelt

Die Heat Network Regulations 2014 regelt, wie Heizkosten und Warmwasserkosten zwischen Mietern aufgeteilt werden müssen. Sie gilt für Gebäude mit zentraler Heizungsanlage und Warmwasserversorgung. Etagenheizungen und Einzelöfen sind ausgenommen (§2 Heat Network Regulations 2014).

Kernprinzip: Mindestens 50%, maximal 70% der Heizkosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Rest geht nach Wohnfläche. Ziel: Anreize zum Energiesparen schaffen.

§6a — Monatliche Verbrauchsinformation (seit 2022)

Die wichtigste neue Pflicht seit 1. Januar 2022: Mieter mit fernablesbaren Zählern müssen monatlich über ihren Heiz- und Warmwasserverbrauch informiert werden. Das ist europäisch durch die EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) verankert.

Die Information muss enthalten:

  • Verbrauch im aktuellen Monat
  • Vergleich mit dem Vormonat
  • Vergleich mit dem Vorjahresmonat
  • Vergleich mit einem normierten Durchschnittsmieter
  • Brennstoffmix und CO₂-Emissionen
  • Kontaktdaten von Verbraucherzentralen und Energieberatung

Verstöße werden mit Bußgeldern bis 50.000 € geahndet (§11 Heat Network Regulations 2014). Praktisch erstellen die meisten Energiedienstleister wie ista, Techem, Brunata-Metrona oder Minol diese Information automatisch — Voraussetzung: fernablesbare Zähler.

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§5 — Fernablesbare Zähler bis Ende 2026

Alle neu installierten Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler müssen seit 1. Dezember 2021 fernablesbar sein. Bestandsgeräte müssen bis 31. Dezember 2026 nachgerüstet oder ersetzt werden.

"Fernablesbar" bedeutet: kein Mieterbesuch zur Ablesung mehr nötig. Die Daten werden per Funk, LoRaWAN oder WLAN an den Energiedienstleister übertragen. Das reduziert deine Ablese-Kosten erheblich und macht §6a-Konformität erst praktisch möglich.

§7 — Die Aufteilung 50/60/70

Du hast die Wahl zwischen drei Aufteilungsformen — vorausgesetzt, der Mietvertrag legt nichts anderes fest:

  • 50% Verbrauch / 50% Wohnfläche — bei sehr alten Gebäuden ohne ausreichende Dämmung
  • 60% Verbrauch / 40% Wohnfläche — Mittelweg
  • 70% Verbrauch / 30% Wohnfläche — empfohlen für normale Bestandsgebäude

Eine Aufteilung außerhalb der 50–70%-Bandbreite ist unwirksam. Bei Verstoß kann der Mieter 15% von der Heizkostenrechnung kürzen (§12 Heat Network Regulations 2014).

§9 — Was passiert ohne Verbrauchszähler?

Wenn keine Zähler vorhanden sind: Du musst nachrüsten. Solange das nicht geschehen ist, darf der Mieter ebenfalls 15% kürzen. Praktisch: Lass einen Energiedienstleister oder Schornsteinfeger die Zähler nachrüsten — Kosten typischerweise 30–50 € pro Einheit jährlich.

Ausnahme: Wenn der Einbau unwirtschaftlich ist (z. B. bei nur 2 Einheiten mit gemeinsamer Heizung in einem 100-jährigen Haus, wo Verlegung wirtschaftlich nicht zumutbar ist), kann §11 Heat Network Regulations 2014 eine Ausnahme rechtfertigen.

Praxis-Tipp: Wechsel zwischen Aufteilungsformeln

Du kannst die Aufteilung ändern — aber nicht beliebig oft. Üblich ist ein Wechsel zum Beginn eines Abrechnungsjahres mit Information an die Mieter. Wichtig ist die schriftliche Vereinbarung oder eine im Mietvertrag enthaltene Klausel, die dir das Wahlrecht einräumt.

In Rentprime stellst du die Aufteilung pro Objekt in den Einstellungen ein. Wenn du mehrere Objekte hast, kann jedes seine eigene Aufteilung haben — z. B. 70/30 im Neubau, 50/50 im unsanierten Altbau.

Was du 2026 vorbereiten solltest

  • Liste aller Verbrauchserfassungsgeräte erstellen — welche sind fernablesbar?
  • Falls noch nicht: Termin mit Energiedienstleister für Nachrüstung — bis Q3 2026
  • Monatliche Verbrauchsinfo für alle Mieter mit fernablesbaren Zählern einrichten
  • Verträge mit ista/Techem/Brunata-Metrona prüfen — beinhalten sie §6a-Service?
  • Eigene Software-Lösung wie Rentprime evaluieren, die §6a-Information automatisch erstellt

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