Was darf ich als Vermieter auf den Mieter umlegen?
Faustregel: Was die laufende Nutzung des Hauses verursacht, ist umlegbar. Was du als Eigentümer für dein Vermögen ausgibst, nicht. Hier die vollständige Liste der 17 Kostenarten nach Service Charges (Landlord and Tenant Act 1985 §18-30) — und die Top-10-Fehler, die zur unwirksamen Abrechnung führen.
Faustregel: laufend vs. einmalig
Umlegbar sind nur laufende Betriebskosten, die durch die Nutzung der Immobilie regelmäßig entstehen. NICHT umlegbar sind: Anschaffung, Instandhaltung, Reparaturen, Verwaltung, dein Aufwand als Eigentümer.
Die 17 Kostenarten nach Service Charges (Landlord and Tenant Act 1985 §18-30)
- 1. Grundsteuer (laufende öffentliche Lasten)
- 2. Wasserkosten (Frischwasser + Abwasser)
- 3. Heizungskosten (Brennstoff, Wartung, Schornsteinfeger)
- 4. Warmwasserkosten (Energie + Wasser)
- 5. Aufzug (Strom, Wartung, Notrufkosten)
- 6. Straßenreinigung + Müllabfuhr (öffentliche Gebühren)
- 7. Gebäudereinigung + Ungezieferbekämpfung
- 8. Gartenpflege (Schnitt, Bewässerung, Winterdienst-Material)
- 9. Hausbeleuchtung (Strom für Treppenhaus, Außen)
- 10. Schornsteinreinigung
- 11. Sach- und Haftpflichtversicherung des Gebäudes
- 12. Hauswart / Hausmeister (Lohn anteilig nur für laufende Aufgaben)
- 13. Gemeinschafts-Antennenanlage / Kabelfernsehen (bis 30.06.2024)
- 14. Wäscherei-Einrichtung der Wohnanlage
- 15. Sonstige Betriebskosten (nur wenn im Mietvertrag konkret benannt!)
Was du NIE umlegen darfst
- Verwaltungskosten (auch nicht anteilig — auch nicht eine Pauschale)
- Reparaturen, Instandsetzung, Instandhaltung
- Mietausfall-Wagnis
- Ablesung von Heiz-/Wasserzählern (außer Eichgebühren der Zähler selbst)
- Kontoführungsgebühren oder Bankgebühren
- Telefon- und Portokosten des Vermieters
- Steuerberater-/Anwaltskosten
- Modernisierungs-Maßnahmen (nur über Common law, max. 8% jährlich)
- Gebühren für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung selbst
Streit-Fallen: Hauswart, Aufzug, Müll
Hauswart: Nur der ANTEIL für laufende Aufgaben (Reinigung, Kontrolle, Wartung) ist umlegbar. Verwaltungstätigkeiten wie Schriftverkehr mit Mietern, Buchführung, Kleinreparaturen NICHT — das musst du in der Lohnabrechnung herausrechnen (typisch 60–80 % umlegbar).
Aufzug: Auch Erdgeschoss-Mieter müssen die Kosten anteilig mittragen (Supreme Court). Ausnahme: ausdrückliche Vereinbarung im Mietvertrag, dass EG-Mieter ausgeschlossen sind.
Müll: Pauschal über Wohnfläche, NICHT nach Personenzahl umlegen — außer eine Personenzahl-Klausel ist im Mietvertrag explizit vereinbart.
Was muss im Mietvertrag stehen?
Damit du überhaupt umlegen darfst, muss im Mietvertrag stehen:
- "Der Mieter trägt die Betriebskosten gemäß Service Charges (Landlord and Tenant Act 1985 §18-30)"
- ODER eine vollständige Auflistung der konkret umzulegenden Positionen
- WICHTIG: "sonstige Betriebskosten" (Pos. 17) müssen EINZELN aufgezählt sein — sonst sind sie nicht umlagefähig (Supreme Court)
Verteilungsschlüssel — welcher passt?
- Wohnfläche: Standard für die meisten Positionen (Müll, Versicherung, Hausmeister, Gartenpflege)
- Verbrauch: zwingend für Wasser, Heizung, Warmwasser (Heat Network Regulations 2014 §6 — 50-70 % verbrauchsabhängig)
- Personenzahl: zulässig für Wasser/Müll, aber nur wenn im Vertrag explizit vereinbart
- Wohneinheiten: für gleichgroße Wohnungen + bei Aufzug (häufig)
Wie Rentprime dir hilft
Rentprime kennt alle 17 Service Charges (Landlord and Tenant Act 1985 §18-30)-Kostenarten + die zulässigen Verteilungsschlüssel und schlägt dir bei jedem Beleg automatisch den richtigen Schlüssel vor. Die KI-Belegerkennung sortiert Heizöl-, Wasser- oder Hausmeister-Rechnungen automatisch in die richtige Kostenart. Bei Streit-Fallen (Hauswart, Aufzug) gibt es kontextuelle Hinweise auf die aktuelle Supreme Court case law.