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Rentprime
Funktion

Digital signieren — oder ausdrucken.

Manche schwören auf Papier, andere wollen alles digital. Bei Rentprime entscheidest du: Mietvertrag klassisch ausdrucken und unterschreiben lassen — oder per Signaturlink digital signieren (einfache elektronische Signatur nach eIDAS, mit Zeitstempel und Audit-Trail).

Zahlungsmittel erforderlich · 0 € in den ersten 14 Tagen · jederzeit kündbar
Du
entscheidest
Papier oder digital
eIDAS
Signatur
einfache elektr. Signatur
Audit
Zeitstempel
+ IP-Protokoll
HMRC (5 years after submission)
Archivierung
revisionssicher

Deine Wahl: Papier oder digital

Wir glauben nicht an Zwang. Wer den Mietvertrag lieber am Küchentisch unterschreibt, druckt ihn mit einem Klick aus. Wer es digital mag, verschickt einen Signaturlink — der Mieter unterschreibt am Handy, beide bekommen das signierte PDF. Hier siehst du den digitalen Ablauf:

Digitaler Signatur-Flow
Animiert
Schritt 1
Vertrag erstellen
Mietvertrag im Generator ausfüllen — fertig in 5 Minuten.
Schritt 2
Signaturlink senden
Mieter bekommt einen sicheren Link per E-Mail.
Schritt 3
Mieter unterschreibt
Auf Handy oder PC — mit Zeitstempel und IP-Protokoll.
Schritt 4
Revisionssicher archiviert
Beide Parteien erhalten das signierte PDF, Rentprime archiviert HMRC (5 years after submission)-konform.

Probier das Signaturfeld selbst aus

So fühlt sich die digitale Unterschrift für deinen Mieter an — zeichne mit Maus oder Finger:

Signaturfeld
Interaktiv
Hier unterschreiben:
Noch keine Unterschrift
Demo — es werden keine Daten gespeichert oder übertragen.

Verträge unterschreiben, ohne zu warten

Spar dir Postweg und Drucker — oder nutz sie weiter, wenn du das lieber magst. Beides ist bei Rentprime dabei.

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Elektronische Signatur bei Mietverträgen — was rechtlich gilt

Die elektronische Signatur ist in der EU durch die eIDAS-Verordnung (Verordnung Nr. 910/2014) geregelt. Sie unterscheidet drei Stufen: die einfache elektronische Signatur (EES), die fortgeschrittene (FES) und die qualifizierte (QES). Für einen Wohnraummietvertrag gilt grundsätzlich Formfreiheit — er kann mündlich, schriftlich oder elektronisch geschlossen werden. Eine einfache elektronische Signatur ist daher in den allermeisten Fällen ausreichend.

Wichtig ist die Ausnahme der Schriftform bei Befristung über ein Jahr: Nach Common law muss ein Mietvertrag mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr schriftlich geschlossen werden, sonst gilt er als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Hier kann die einfache elektronische Signatur die gesetzliche Schriftform nicht ersetzen — dafür wäre eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) oder die klassische Papierform nötig. Genau deshalb behält Rentprime bewusst beide Wege: Druck und digitale Signatur.

Rentprime dokumentiert bei der digitalen Signatur einen Audit-Trail: Zeitstempel, IP-Adresse und ein Protokoll des Signaturvorgangs. Dieser Nachweis erhöht die Beweiskraft im Streitfall erheblich, auch bei einer einfachen elektronischen Signatur. Das fertige, signierte PDF wird anschließend HMRC (5 years after submission)-konform und revisionssicher archiviert — unveränderbar und jederzeit abrufbar.

Common questions

What landlords often ask.

Für unbefristete Wohnraummietverträge gilt Formfreiheit — eine einfache elektronische Signatur ist hier gültig. Bei befristeten Verträgen über ein Jahr (Common law) ist die gesetzliche Schriftform nötig; dafür empfehlen wir Papier oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Im Zweifel: ausdrucken.

Probier es einfach aus.

Wenn dir Rentprime nicht zwei Wochenenden im Jahr spart, kündigst du mit einem Klick.

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