Mieterhöhung 2026 — wie oft und um wieviel?
Du willst die Miete erhöhen, weil die Kosten steigen — aber das BGB schützt den Bestand. Wir zeigen die 3 zulässigen Wege (Vergleichsmiete, Indexmiete, Modernisierung), die Fristen, Kappungsgrenzen und die rechtssichere Formulierung des Erhöhungs-Schreibens.
Drei Wege, die Miete zu erhöhen
- 1. Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§558 BGB) — Standard-Weg
- 2. Index- oder Staffelmiete — nur wenn vertraglich vereinbart
- 3. Modernisierungs-Umlage (§559 BGB) — nach Sanierungen
Weg 1: Vergleichsmiete (§558 BGB) — Schritt für Schritt
Voraussetzungen:
- Mietvertrag läuft seit MINDESTENS 15 Monaten unverändert
- Die letzte Erhöhung muss MINDESTENS 15 Monate zurückliegen
- Die geforderte Miete liegt UNTER der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel!)
- Die Erhöhung sprengt die Kappungsgrenze nicht (15-20 % in 3 Jahren)
Schriftliche Begründung erforderlich:
- Mietspiegel-Verweis (Standard) — Auszug der relevanten Mietspiegel-Felder beifügen
- Drei Vergleichswohnungen (gleiche Lage/Größe/Ausstattung) — Adresse + Miete angeben
- Sachverständigengutachten — bei besonderen Wohnungen
- Mietdatenbank-Auskunft (nur in Berlin verfügbar)
Frist + Ablauf:
- Mieter hat 2 Monate Zeit zur ZUSTIMMUNG (Überlegungsfrist + Zustimmungsfrist, §558b BGB)
- Wirksam ab dem 3. Monat nach Zugang des Schreibens
- Wenn Mieter NICHT zustimmt: Vermieter kann auf Zustimmung KLAGEN (§558b Abs. 2 BGB)
- Klage muss binnen 3 Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist erhoben werden
Kappungsgrenzen 2026
- Standard: 20 % in 3 Jahren (§558 Abs. 3 S. 1 BGB)
- In Mietpreisbremsen-Gebieten: 15 % in 3 Jahren (§558 Abs. 3 S. 2-3 BGB)
- Beispiele für 15 %-Gebiete: Berlin, München, Hamburg, Köln, Frankfurt — alle ~410 ausgewiesenen Städte
Weg 2: Indexmiete
Mietvertrag kann eine Index-Klausel enthalten (§557b BGB): die Miete steigt automatisch im Gleichschritt mit dem Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamts. Vorteile:
- Kein Antrag, keine Mieter-Zustimmung nötig — Erhöhung greift automatisch
- Mieterhöhung an Inflation gekoppelt — 2025 ca. +2,5 % zulässig
- Mietpreisbremse + Kappungsgrenze gelten NICHT
Nachteile:
- Bei deflationärer Phase: Miete kann theoretisch sinken
- Modernisierungs-Umlage parallel ausgeschlossen (nur Index-Erhöhung)
- Klausel muss EXAKT formuliert sein — sonst unwirksam
Weg 3: Modernisierung (§559 BGB)
Nach Modernisierungs-Maßnahmen (Wärmedämmung, neue Heizung, neue Fenster, Aufzug-Neubau, energetische Sanierung) darf die Jahresmiete um maximal 8 % der investierten Modernisierungs-Kosten erhöht werden.
Cap seit 2019: Erhöhung max. 3 €/m²/Monat (bei Bestandsmiete <7 €/m²: max. 2 €/m²/Monat) innerhalb von 6 Jahren (§559 Abs. 3a BGB). Diese Härtefall-Klausel schützt Mieter vor Mietsprüngen >50 %.
Voraussetzungen:
- Modernisierungs-Ankündigung in Textform 3 Monate vor Beginn
- Detail-Aufstellung der voraussichtlichen Kosten + Mieterhöhung
- Mieter hat Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Maßnahme
- Erhaltungs-Aufwand (Reparatur, Instandhaltung) IST ABZUZIEHEN — nur echte Modernisierungs-Wertsteigerung umlegbar
Beispiel-Schreiben Mieterhöhung (Weg 1: Vergleichsmiete)
Wie Rentprime dir hilft
Rentprime hat einen Mieterhöhungs-Assistenten: Du wählst die Wohnung, das System prüft automatisch die 15-Monats-Frist und die Kappungsgrenze (15 oder 20 % je nach Region), schlägt die maximal zulässige Erhöhung vor, holt den Mietspiegel-Wert (ab Q3 2026 für 80 Städte) und generiert das rechtssichere Mieterhöhungs-Schreiben — direkt versendbar per Einschreiben mit Zustellnachweis. Zustimmungsfristen werden automatisch im Kalender erinnert.