Energieausweis für Vermieter — was Pflicht ist, was nicht
Bei Neuvermietung MUSST du dem Interessenten einen Energieausweis vorlegen — sonst drohen Bußgelder bis 15.000 €. Wir erklären die zwei Varianten (Bedarf vs. Verbrauch), wann welche zulässig ist und wie viel das kostet.
Wann brauchst du einen Energieausweis?
- Bei Neuvermietung: PFLICHT, schon bei der Wohnungsbesichtigung vorzulegen
- Bei Verkauf: PFLICHT
- In Immobilien-Anzeigen: Endenergiebedarf + Energieträger + Effizienzklasse müssen genannt werden
- Innerhalb des laufenden Mietverhältnisses: KEINE Pflicht zur Erneuerung, solange aktueller noch gültig
Verbrauchsausweis vs. Bedarfsausweis
| Kriterium | Verbrauchsausweis | Bedarfsausweis |
|---|---|---|
| Basiert auf | Echter Verbrauch letzte 3 Jahre | Theoretische Berechnung |
| Kosten | 50–100 € | 300–500 € |
| Wer darf erstellen | Online-Anbieter, Energieberater | Nur zertifizierter Energieberater |
| Gültigkeitsdauer | 10 Jahre | 10 Jahre |
| Wann zulässig | Häuser mit ≥5 Wohneinheiten ODER nach 1977 gebaut ODER >2 WE saniert | Immer |
Bußgelder bei Verstoß
- Energieausweis nicht vorgelegt: bis 10.000 €
- Falsche Angaben in Anzeige: bis 15.000 €
- Veralteter Energieausweis (>10 Jahre): bis 15.000 €
- Energieausweis ohne Vorlage übergeben: bis 5.000 €
Pflichtangaben in jeder Immo-Anzeige
- Endenergiebedarf oder -verbrauch in kWh/m²a
- Energieträger der Heizung (Gas, Öl, Pellets, Wärmepumpe)
- Effizienzklasse (A+ bis H)
- Bei Wohngebäuden vor 1965: zusätzlich Baujahr
Wie Rentprime dir hilft
Rentprime hat ein Energieausweis-Modul pro Objekt: Du lädst das PDF des Ausweises hoch, das System extrahiert automatisch Effizienzklasse, Endenergiebedarf + Energieträger und füllt diese Daten in jede Inserats-Vorlage ein — keine vergessenen Pflichtangaben mehr. Plus: System erinnert dich 6 Monate vor Ablauf-Frist an die Erneuerung.
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