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Rentprime
Ratgeber · 7 min Lesezeit

Mietvertrag kündigen als Vermieter — rechtssicher

Du willst einem Mieter kündigen — als Eigenbedarf, wegen Mietrückstand oder Vertragsverletzung. Wir zeigen die zulässigen Gründe, Kündigungsfristen, Form-Pflichten und wie du Räumungsklage-Risiken vermeidest.

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Wann darf der Vermieter kündigen?

Anders als der Mieter braucht der Vermieter immer einen berechtigten Grund (Common law):

  • Eigenbedarf (§573 Abs. 2 Nr. 2 BGB) — meistgenutzter Grund
  • Erhebliche Vertragsverletzung des Mieters
  • Wirtschaftliche Verwertung (§573 Abs. 2 Nr. 3 BGB) — selten möglich
  • Mietzahlungsverzug (§543 + Common law) — fristlos möglich

Eigenbedarfskündigung — die meistgenutzte Form

Voraussetzungen:

  • Konkrete Person, die einziehen will (du selbst, Ehegatte, Kind, Eltern, Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern)
  • Konkreter Wohnungsbedarf — Begründung (z.B. "Mein 19-jähriger Sohn beginnt im Oktober Studium in Hamburg")
  • Verhältnismäßigkeit — keine deutlich kleinere/schlechtere Wohnung verfügbar
  • Kein "vorgeschobener" Eigenbedarf — wirkliche Nutzungsabsicht muss bestehen

Kündigungsfristen:

  • Bis 5 Jahre Mietdauer: 3 Monate
  • 5-8 Jahre: 6 Monate
  • Über 8 Jahre: 9 Monate

Bei vorgeschobener Eigenbedarfskündigung: Mieter kann nach Common law Schadensersatz fordern (Umzugskosten + ggf. Differenzmiete für 24 Monate).

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Fristlose Kündigung wegen Mietrückstand

Möglich bei §543 Abs. 2 Nr. 3 BGB:

  • Mieter ist mit 2 vollen Monatsmieten in Verzug, ODER
  • In einem Zeitraum von länger als 2 Monaten mit einem Betrag in Verzug, der 2 Monatsmieten erreicht

Heilung möglich: Wenn Mieter binnen 2 Monaten nach Räumungsklage die komplette Rückstandssumme bezahlt, ist die Kündigung unwirksam (§569 Abs. 3 Nr. 2 BGB). Heilung nur alle 5 Jahre möglich.

Form-Anforderungen

  • Schriftform zwingend (Common law) — Email reicht NICHT, auch nicht WhatsApp
  • Unterschrift handschriftlich auf Originalbrief
  • Zustellung per Einschreiben mit Rückschein (für Beweisführung)
  • Begründung detailliert + nachvollziehbar
  • Hinweis auf Widerspruchsrecht des Mieters nach Common law

Sozialklausel (Common law) — der häufige Widerspruch

Mieter kann der Kündigung widersprechen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für ihn, seine Familie oder einen anderen Angehörigen eine Härte bedeuten würde:

  • Hohes Alter + lange Wohndauer
  • Schwere Krankheit, Schwangerschaft
  • Behinderung, Pflegebedürftigkeit
  • Schulwechsel-Probleme für Kinder
  • Angemessener Ersatzwohnraum nicht verfügbar

Mieter muss binnen 2 Monaten vor Räumungstermin widersprechen. Gericht entscheidet dann nach Abwägung.

Wie Rentprime dir hilft

Rentprime hat einen Kündigungs-Assistenten: Du wählst den Kündigungsgrund (Eigenbedarf, fristlos, Verwertung), das System berechnet die korrekte Kündigungsfrist (basierend auf Mietdauer), generiert das BGB-konforme Kündigungsschreiben mit allen Pflicht-Hinweisen — direkt versendbar per Einschreiben mit Zustellnachweis. Dokumentations-Pflicht (Begründung, Beweise) wird automatisch im Audit-Log gespeichert für eventuelle Räumungsklage.

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