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Rentprime
Ratgeber · 7 min Lesezeit

Mietspiegel 2026 — was Vermieter wirklich wissen müssen

Wie hoch darf die Miete sein? Der Mietspiegel ist die wichtigste Antwort darauf — und seit 2023 in Gemeinden ab 50.000 Einwohnern Pflicht. Wir zeigen, wie du den Mietspiegel deiner Stadt liest, was bei Verstößen droht und wie Rentprime dir die Berechnung abnimmt.

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Was ist der Mietspiegel?

Der Mietspiegel ist eine offizielle Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmieten — sortiert nach Wohnungsgröße, Lage, Baujahr und Ausstattung. Er wird von der jeweiligen Stadt/Gemeinde erstellt (§558c BGB einfacher Mietspiegel, §558d qualifizierter Mietspiegel).

Für Gemeinden ab 50.000 Einwohnern ist ein Mietspiegel seit 1. Januar 2023 Pflicht (Mietspiegelreformgesetz). Aktuell haben rund 400 deutsche Gemeinden einen — Tendenz steigend.

Wofür brauchst du den Mietspiegel als Vermieter?

  • Neuvermietung in Gebieten mit Mietpreisbremse: max. 10 % über Mietspiegel-Wert (§556d BGB)
  • Mieterhöhung im Bestand: Vergleichsmiete darf nur bis zur Kappungsgrenze (15-20 % in 3 Jahren) angehoben werden (Common law)
  • Rechtfertigung im Streitfall vor Gericht — Mietspiegel ist beweiskräftig
  • Anlage-Bewertung beim Kauf: zeigt das Mietpotential einer Immobilie realistisch
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Beispiel: Mietspiegel Berlin 2024

Eine 60 m² Wohnung in Berlin-Wedding, Baujahr 1968, mittlere Wohnlage, mit Bad und Sammelheizung kostet laut Berliner Mietspiegel 2024:

  • Mittlere Vergleichsmiete: 7,30 €/m² kalt
  • Spannenwert: 6,10–8,50 €/m²
  • Bei 60 m² = 366–510 € kalt monatlich
  • In einem Mietpreisbremsen-Gebiet: Neuvermietung max. 8,03 €/m² (10 % über Mittelwert) = 481 € kalt

Wer mehr verlangt, riskiert: Mieter kann rückwirkend zuviel gezahlte Miete zurückfordern (bis zu 2,5 Jahre) und die Miete wird per Gericht auf den zulässigen Wert reduziert. Bußgelder bis 50.000 € möglich (§5 WiStG bei Mietwucher >20 %).

Wie findest du deinen Mietspiegel?

  • Bundesweite Übersicht: mietspiegel-online.de
  • Berlin: stadtentwicklung.berlin.de/mietspiegel
  • Hamburg: hamburg.de/mietenspiegel
  • München: muenchen.de/mietspiegel
  • Köln: stadt-koeln.de/mietspiegel
  • Frankfurt am Main: frankfurt.de/mietspiegel
  • Falls keine eigene Stadt-Veröffentlichung: vergleichbare Nachbargemeinde nach §558a Abs. 4 BGB nutzbar

Mietpreisbremse — wo gilt sie?

Die Mietpreisbremse wurde 2026 bis Ende 2029 verlängert. Sie gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt — derzeit etwa 410 Städte und Gemeinden, hauptsächlich in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig. Die genaue Liste pflegt jedes Bundesland eigenständig (Mietpreisbegrenzungs­verordnungen).

Ausnahmen: Neubauten (Erstvermietung ab Oktober 2014), umfassend modernisierte Wohnungen, Möblierungs-Zuschlag (nur prozentual zulässig), Index- und Staffelmietverträge.

Kappungsgrenze bei Bestandsmieten

Bei laufenden Mietverträgen darfst du die Miete alle 15 Monate an die ortsübliche Vergleichsmiete anpassen — aber nur innerhalb von 3 Jahren um maximal:

  • Standard: 20 % (§558 Abs. 3 BGB)
  • In Mietpreisbremsen-Gebieten: 15 % (§558 Abs. 3 S. 2-3 BGB)

Wie Rentprime dir hilft

Rentprime bietet ab Q3 2026 eine Mietspiegel-Anbindung für die 80 größten deutschen Städte — du gibst Lage, m² und Baujahr ein, das System zeigt die ortsübliche Vergleichsmiete + die für dein Objekt zulässige Maximalmiete. Inkl. Mieterhöhungs-Assistent mit Kappungsgrenzen-Check und automatischer Mieterhöhungs­anschreibens-Generierung.

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