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Rentprime
Ratgeber · 6 min Lesezeit

WEG-Verwaltung — was Eigentümer 2026 wissen müssen

Du besitzt eine Eigentumswohnung in einer WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft) und vermietest sie? Die WEG-Reform 2020 hat vieles geändert. Wir erklären die Pflichten, die Jahresversammlung, Beschlussfähigkeit und worauf Vermieter besonders achten müssen.

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Was ist eine WEG?

Sobald ein Gebäude in Wohnungs- + Sondereigentum aufgeteilt ist, bildet sich eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Jeder Eigentümer hält:

  • Sondereigentum: deine konkrete Wohnung (Wände nach innen, Bodenbelag, Sanitär)
  • Miteigentum: anteilig am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Heizung, Garten)

Wichtige Änderungen durch WEG-Reform 2020

  • Bauliche Veränderungen brauchen nur noch einfache Mehrheit (vorher: Allstimmigkeit)
  • Ladestation für E-Auto, Glasfaser-Anschluss, Einbruchschutz: vereinfachte Beschlussfähigkeit
  • Verwalter-Bestellung: 3 Jahre Höchst-Vertragsdauer
  • Hausgeldabrechnung muss bis 30. Juni des Folgejahres beschlossen sein
  • Online-Eigentümerversammlungen jetzt rechtssicher möglich
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Die Eigentümerversammlung

Findet mindestens 1× pro Jahr statt. Wichtige Punkte:

  • Einladung: 3 Wochen vor Termin schriftlich
  • Beschlussfähigkeit: keine Mehrheit erforderlich (seit WEG-Reform 2020!)
  • Stimmrecht: nach Miteigentumsanteilen (im Grundbuch)
  • Protokoll: muss binnen 4 Wochen versendet werden
  • Anfechtung: binnen 1 Monat nach Beschluss

Pflichten als ETW-Vermieter

  • Hausgeld pünktlich an Verwaltung zahlen (sonst Mahnung + Zwangsversteigerung möglich)
  • WEG-Beschlüsse beachten (z.B. Hausordnung, Müll-Trennung)
  • Bei größeren Reparaturen am Sondereigentum: Mieter mit involvieren
  • Hausgeld-Bestandteile korrekt an Mieter weitergeben (siehe Hausgeld-Ratgeber)
  • Bei Sonderumlagen: Mieter informieren (auch wenn er es nicht zahlt)

Wenn die WEG-Verwaltung schlecht ist

Häufige Probleme: verspätete Jahresabrechnungen, fehlende Kommunikation, überhöhte Verwaltungs-Gebühren. Optionen:

  • Verwalter-Wechsel (Vertragsdauer beachten — max. 3 Jahre)
  • Beschluss-Anfechtung bei rechtswidrigen Entscheidungen
  • Selbst-Verwaltung der WEG (für kleine Gemeinschaften möglich)
  • Spezialisierter Anwalt für WEG-Recht hinzuziehen

Rentprime und WEG

Rentprime fokussiert sich auf die Vermieter-Seite (ETW-Eigentümer, der vermietet) — nicht die WEG-Verwaltung selbst. Du kannst dein Hausgeld als Beleg hochladen und Rentprime trennt automatisch umlegbare von nicht-umlegbaren Anteilen für die NK-Abrechnung deines Mieters. Wenn du auch die WEG verwaltest: Q2/2027 kommt unser WEG-Modul für Eigentümer­versammlungen, Beschluss-Verwaltung, Hausgeld-Sammelabrechnung.

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